Beglaubigte Übersetzungen durch allgemein beeidigte Übersetzer
Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen in über 50 Sprachen. Sie können bei uns eine Urkunde, ein Diplomzeugnis, Schul- Ausbildungs- oder Arbeitszeugnis, Führerschein, Heiratsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden, Namensänderungsurkunden, Versicherungsnachweisen, ärztlichen Attesten, Bescheinigungen aller Art ,Vollmacht, Notarieller Vertrag, Arbeitsvertrag, Geschäftsvertrag, Vereinbarungen, Geburtsurkunde, Trauschein, Sterbeurkunde, Ausweis, Pass, Familienbuchauszug, Zertifikat und andere Urkunden und Schriftstücke beglaubigt übersetzen. Die beglaubigte Übersetzung führen unsere gerichtlich vereidigten oder ermächtigten Übersetzer durch. Übersetzungen von Urkunden müssen in Deutschland und anderen Ländern beglaubigt werden, die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Übersetzer.Unsere muttersprachlichen Übersetzer sind Diplomübersetzer/in mit Hochschulabschluss, gerichtlich allgemein beeidigt und öffentlich bestellt (Staatlich geprüft). Sie fertigen für Sie amtlich beglaubigte Übersetzungen in jeder Sprache. mehr... |